RS0084921 – OGH Rechtssatz
RS0084921 – OGH Rechtssatz
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Kein innerer Zusammenhang und daher keine bloß teilweise bestätigende Entscheidung liegt vor bei Verneinung der Zulässigkeit der Löschungsvormerkung gemäß § 38 lit a GBG bei der Anmerkung der Vollstreckbarkeit des Notariatsaktes, auf Grund dessen Pfandrechte einverleibt wurden, und jener Löschungsvormerkung bejaht wurde.