JudikaturJustizRS0084116

RS0084116 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Juli 2007

Die Aufrechnung nach dieser Gesetzesstelle ist nur gegenüber dem Beitragsschuldner nach dem ASVG möglich, nicht hingegen gegenüber dem auf Grund eines privatrechtlichen Bürgschaftsvertrages zur Befriedigung der Beitragsschuld Verpflichteten.

Entscheidungen
5