Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, dem Kläger an Revisionskosten S 1.811,52 (darin enthalten S 301,92 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger bezieht seit 20.12.1972 von der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten eine Berufsunfähigkeitspension gemäß § 271 ASVG. Seit 1.7.1974 übt er die (selbständige) Tätigkeit eines Trafikanten aus. Mit Bescheid vom 8.8.1984 sprach die Beklagte aus, wie h…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, aber nicht berechtigt. Nicht gefolgt werden kann zunächst der Ansicht des Klägers, seine Revision sei schon nach § 46 Abs 3 ASGG zulässig und der Zulässigkeitsausspruch des Berufungsgerichtes hätte unterbleiben müssen. Das hier gegenständliche Klagebegehren auf Zahlung k…