Spruch Der außerordentlichen Revision der klagenden Partei wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie wie folgt zu lauten haben: „1. Das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, der Klägerin für die Folgen des Arbeitsunfalls vom 25. Juni 2013 eine Versehrten…
Text Entscheidungsgründe: Den Gegenstand des Revisionsverfahrens bildet allein die Frage, ob die Klägerin ein Feststellungsbegehren nach § 65 Abs 2 ASGG stellen kann, obwohl ihr bescheidmäßig für einen begrenzten Zeitraum eine vorläufige Versehrtenrente zugesprochen worden war und dieser Zuspruch im erst…
Rechtliche Beurteilung Dazu wurde erwogen: 1. § 65 Abs 2 ASGG lässt ausnahmsweise ein Begehren auf Feststellung einer Tatsache zu, nämlich der Tatsache, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit und einer Gesundheitsstörung besteht. Eine solche Feststellung gilt explizit als Fe…