JudikaturJustizRS0084077

RS0084077 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. November 2020

Auch die im Spruch eines Bescheides enthaltene Feststellung, daß eine Gesundheitsstörung Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit ist, kann in Rechtskraft erwachsen.

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