JudikaturJustizRS0083983

RS0083983 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. Mai 2003

Die Heilungsmöglichkeit nach § 17 Abs 3 letzter Halbsatz ZustG ist auch bei Zustellungen zu eigenen Handen (§ 21 ZustG) zu bejahen. Sie ist davon unabhängig, ob der Empfänger beim ersten Zustellversuch ortsanwesend oder ortsabwesend war.

Entscheidungen
6