Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei hat die Kosten des Revisionsrekursverfahrens selbst zu tragen.…
Text Begründung: Mit der gegen die Beklagte "zu Handen Herrn ***** S*****, G*****, Naglergasse 44", gerichteten Drittschuldnerklage begehrt die Klägerin die Zahlung eines Betrages von S 27.981,13 sA, da die Beklagte weder eine Drittschuldneräußerung erstattet noch Überweisungen vom Lohn ihrer Arbeitnehme…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist nicht berechtigt. Gemäß § 13 Abs 3 ZustG ist die Sendung einem zur Empfangnahme befugten Vertreter zuzustellen, wenn der Empfänger keine natürliche Person ist. Wer dieser befugte Vertreter ist, richtet sich nach den die Organisation der juristischen Person regelnden Vorschrif…