Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden aufgehoben. Die Rechtssache wird zur Ergänzung des Verfahrens und zur neuerlichen Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen. Die Kosten der Revision der Klägerin sind weitere Verfahrenskosten. Die beklagte Partei hat die Kost…
Text Begründung: Am 30. 11. 2005 verordnete Dr. Peter O*****, Arzt für Allgemeinmedizin in Salzburg, dem bei der Klägerin Ute G***** mitversicherten Kind Michael G*****, geboren am 8. 3. 1993, zur Behandlung der respiratorischen Allergie das Arzneimittel Ferrum Phosphor D 12 Trit. und - ohne Diagnose - d…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil das Berufungsgericht bei seiner Entscheidung das Prozessvorbringen der Klägerin nicht ausreichend berücksichtigt hat; sie ist im Sinne einer Aufhebung der Entscheidungen der Vorinstanzen auch berechtigt. Die Klägerin zieht die Richtigkeit der bereits vom Berufungsgeri…