Spruch Dem Revisionsrekurs des Antragstellers wird teilweise Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden im Umfang der Abweisung des Antrags auf Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung hinsichtlich des Grundstücks 521/5 der EZ ***** aufgehoben. Dem Erstgericht wird aufgetragen…
Text Begründung: Der Antragsteller ist Eigentümer der Liegenschaft EZ *****, welche aus den Grundstücken 521/5, 521/6, 521/27 und 521/30 besteht. Mit dem verfahrenseinleitenden Antrag begehrte der Liegenschaftseigentümer, ihm die Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung der Grundstück…
Rechtliche Beurteilung Gegen diesen Beschluss richtet sich der Revisionsrekurs des Antragstellers, der zulässig und teilweise berechtigt ist. Es trifft zu, dass mangels der Möglichkeit von Zwischenerledigungen im Sinn des § 95 Abs 1 GBG grundsätzlich ein Abweisungsgrund vorliegt, wenn entgegen der Bestimmung des § 94 Abs …