JudikaturJustizRS0083001

RS0083001 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. September 2013

Steht dem durch die Doppelveräußerung oder Mehrfachveräußerung von Liegenschaftsanteilen geschädigten Erstkäufer ein Schadenersatzanspruch durch Naturalrestitution zu, kann eine solche durch ein bloßes Begehren auf Löschung der Eigentumseinverleibung des Drittkäufers nicht erlangt werden: Das Löschungsbegehren stellt daher ein aliud gegenüber einem Begehren auf Einwilligung in die Einverleibung des Eigentumsrechts des Geschädigten dar.

Entscheidungen
4