Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden der Angeklagten Franz Valentin A und Dietmar B werden verworfen. Aus Anlaß dieser Nichtigkeitsbeschwerden wird gemäß § 290 Abs.1 StPO der den Mitangeklagten Peter C betreffende Ausspruch über die Vorhaftanrechnung dahin ergänzt, daß gemäß § 38 Abs.1 Z 2 StGB auch die von …
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 25.Februar 1947 geborene beschäftigungslose Franz Valentin A des Verbrechens des teils versuchten, teils vollendeten Mißbrauchs der Amtsgewalt als Beteiligter nach §§ 12, 302 Abs.1 und 15 StGB (3); der am 10. Dezember 1953 geborene Justizwachebeamte…
Rechtliche Beurteilung Der Beschwerdeführer übersieht jedoch, daß die Vorbereitungsfrist des § 221 Abs.1 StPO nur für ihn selbst und nicht auch für seinen Verteidiger gilt (ÖJZ-LSK 1979/181). Zudem ist die Ladung zur Hauptverhandlung dem Angeklagten A am 21.Oktober 1983 und seinem Verteidiger schon am 17.Oktober 1983 zuge…