Spruch Die Errichtung eines nur den Benützern eines Seegrundstücks zugänglichen Bootshauses auf Piloten, die zum Teil auf einem zum öffentlichen Wassergut gehörenden Seegrundstück geschlagen wurden, geht über den Gemeingebrauch nach § 8 Abs. 1 WRG hinaus Über das öffentliche Wassergut kann vom Rechtsträge…
Text Die Beklagten sind Miteigentümer der am Wörthersee gelegenen Liegenschaft EZ 81, KG T, zu der das Grundstück 732 gehört. Am 10. Dezember 1971 unterfertigten die Beklagten einen Bestandvertrag über die Benützung von öffentlichem Wassergut durch Einbauten. Nach diesem Vertrag gestattete der Landeshaup…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Um zu einer der Rechtslage entsprechenden Entscheidung zu gelangen, ist es vor allem erforderlich, die Begriffe "öffentliches Gewässer" und "öffentliches Wassergut" auseinanderzuhalten. Öffentliche Gewässer sind solche, deren Benutzung grundsätzlich jedermann gestattet ist, öffe…