JudikaturJustizRS0081672

RS0081672 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Februar 2018

Die - sofort wirksame - Bestellung eines einstweiligen Sachwalters nach § 238 Abs 2 AußStrG schränkt die Geschäftsfähigkeit des Betroffenen im Wirkungskreis des einstweiligen Sachwalters ein.

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