JudikaturJustizRS0081312

RS0081312 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Juni 2022

Im Falle der Fremdversicherung tritt bei § 67 VersVG der Versicherte derart an die Stelle des Versicherungsnehmers, daß sein Schadenersatzanspruch gegen den Ersatzpflichtigen im Umfang der Versicherungsleistung auf den Versicherer übergeht.

Entscheidungen
8