JudikaturJustizRS0080942

RS0080942 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. August 1995

Wurde in zwei gesonderten Beschlüssen (bei getrennter Aktenführung) auf Grund zweier verschiedener Exekutionstitel die Exekution nach § 355 EO bewilligt, ist es zulässig, wird ein Verstoß gegen beide Titel behauptet, einen gemeinsamen Strafantrag zu stellen.