Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden, soweit sie nicht hinsichtlich der Abweisung des Antrages auf Anhebung des Mietzinses hinsichtlich der im 4. Stock des Hauses *****, gelegenen Wohnung (18 Msch 77/95k) bereits in Rechtskraft erwachsen sind, aufgehoben…
Text Begründung: Die Viertantragstellerin ist grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch *****, bestehend aus dem Grundstück Nr. ***** Baufläche, *****. Die Antragsgegnerin ist Mieterin. Sie betreibt in den nachstehenden Bestandobjekten das Apothekenunternehmen "A*****Hofapotheke"…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig, er ist auch im Sinne des Aufhebungsantrages berechtigt. Die Revisionsrekurswerberin rügt, dass von den Vorinstanzen das Bestehen des Weitergaberechtes verneint wurde. Es ergebe sich aus dem Gedenkprotokoll ein unbeschränktes Weitergaberecht. Die vom Vermieter eines …