Spruch Der außerordentlichen Revision der Kläger wird nicht Folge gegeben. Hingegen wird dem Rekurs der beklagten Partei Folge gegeben und der berufungsgerichtliche Aufhebungsbeschluß dahin abgeändert, daß das Urteil des Erstgerichts, soweit dieses das Begehren des Erstklägers auf Nichtigerklärung des Besc…
Text Entscheidungsgründe: Die beiden Kläger sind Aktionäre der beklagten Aktiengesellschaft, und zwar der Erstkläger mit 650 und die Zweitklägerin mit 200 Stammaktien im Nennwert von je S 100. Diese stimmberechtigten Aktien waren im Sinne des § 24 der (idF bis zur siebenten ordentlichen Hauptversammlung…
Rechtliche Beurteilung I.) Die außerordentliche Revision der Kläger, die sich damit gegen die Bestätigung des klagsabweisenden Ersturteils im Ausspruch über den Hauptversammlungsbeschluß über TOP 2 wenden, ist zulässig, aber nicht berechtigt. Nach wie vor beharren die Rechtsmittelwerber auf ihrem Standpunkt, trotz der Ver…