§ 199 Nichtigkeitsgründe — AktG
(1) Ein Beschluß der Hauptversammlung ist außer in den Fällen des § 159 Abs. 6, § 181 Abs. 2, § 188 Abs. 3 und § 189 Abs. 2 dieses Bundesgesetzes sowie des § 268 Abs. 1 UGB nur dann nichtig, wenn
1. die Hauptversammlung entgegen § 105 Abs. 1, § 106 Z 1 oder § 107 Abs. 2 einberufen wurde, sofern nicht ein Fall des § 105 Abs. 5 vorliegt,
2. er nicht gemäß § 120 Abs. 1 und 2 beurkundet wurde,
3. er mit dem Wesen der Aktiengesellschaft unvereinbar ist oder durch seinen Inhalt Vorschriften verletzt, die ausschließlich oder überwiegend zum Schutz der Gläubiger der Gesellschaft oder sonst im öffentlichen Interesse gegeben sind,
4. er durch seinen Inhalt gegen die guten Sitten verstößt.
(2) Die Nichtigkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses auf Grund eines über eine Anfechtungsklage (§ 197) ergangenen Urteils oder eines gerichtlichen Beschlusses auf Löschung im öffentlichen Interesse wegen Verletzung zwingender gesetzlicher Vorschriften wird durch Abs. 1 nicht berührt.
§ 199 AktG · AktG · Aktiengesetz
§ 199 Nichtigkeitsgründe
…ZWEITER ABSCHNITT Nichtigkeit § 199. (1) Ein Beschluß der Hauptversammlung ist außer in den Fällen des § 159 Abs. 6, § 181 Abs. 2, § …
Art. 96 (Anm.: aus BGBl. I Nr. 98/2001, zu § 258, BGBl. Nr. 98/1965)
…in Kraft. (Anm.: Z 2 und 3 betreffen andere Rechtsvorschriften) 4. Die Art. 36 Z 2 ( § 258 Abs. 1 AktG ), 39 (Ausbeutungsverordnung), 47 (Eisenbahnbuchanlegungsgesetz), 50 (Firmenbuchgesetz), 51 (Fortpflanzungsmedizingesetz), 55 (GmbH-Gesetz), 58 (HGB), 61 Z 4 und 5 (§§ 137 Abs. …
§ 200 Heilung der Nichtigkeit
…gehörig beurkundet worden ist, kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn der Beschluß in das Firmenbuch eingetragen ist. (2) Ist ein Hauptversammlungsbeschluß nach § 199 Abs. 1 Z 1, 3 oder 4 nichtig, so kann die Nichtigkeit nicht mehr geltend gemacht werden, wenn der Beschluß in das Firmenbuch…
§ 56 VAG 2016 · VAG 2016 · Versicherungsaufsichtsgesetz 2016
§ 56 Nichtigkeit
…1. das oberste Organ nicht nach § 105 Abs. 1, § 106 Z 1 oder § 107 Abs. 2 AktG einberufen wurde, es sei denn, dass alle Mitglieder des obersten Organs selbst oder durch Vertreter an der Versammlung teilgenommen haben und kein Mitglied der Beschlussfassung…
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