JudikaturJustizRS0080190

RS0080190 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. März 2006

Da es sich sowohl bei der Gründungsvereinbarung als auch bei der Konstituierung um rechtsgeschäftliche Willenserklärungen der Gründer handelt, ist auch für die Frage, in welcher Form die Konstituierung stattzufinden hat, allein der satzungsgemäße Konstituierungswille der Gründer maßgebend.

Entscheidungen
5