Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 21.645 S (darin 3.607,50 S USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Beklagte wurde im März 1998 Präsident des Eishockeyvereins E*****, dessen Schulden damals so hoch waren, dass ein Spielbetrieb für die Saison 1998/99 keinesfalls gesichert war. Vor diesem Hintergrund hatte der Beklagte die Idee, einen neuen Verein zu gründen, um mit diesem…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Klägerin ist zulässig, weil ein vergleichbarer Sachverhalt noch nicht an den Obersten Gerichtshof herangetragen worden ist; das Rechtsmittel ist aber nicht berechtigt. Die Klägerin vertritt weiterhin die Ansicht, der Verein, als dessen Präsident der Beklagte bei Abschluss des Werb…