Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung wird dahin abgeändert, dass das Urteil des Erstgerichts wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, den klagenden Parteien die mit 4.120,20 EUR (darin enthalten 686,70 EUR USt) bestimmten Kosten des Berufungsverfahrens und…
Text Entscheidungsgründe: [1] Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft. Zwischen den Parteien besteht für diese Liegenschaft (unstrittig) eine Eigenheimversicherung, die unter anderem auch eine Leitungswasserversicherung (Versicherungsvariante „exklusiv“) beinhaltet. Der Leitungswass…
Rechtliche Beurteilung [14] Die Revision ist zur Wahrung der Rechtssicherheit zulässig, sie ist auch berechtigt. [15] 1. Strittig ist im Revisionsverfahren – wie bereits im Berufungsverfahren – allein die Frage, ob die Schäden am Nebengebäude entsprechend Teil B Art 2.2. AEHB 2000 versichert sind. Dass ansonsten die V…