Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß die Entscheidung insgesamt zu lauten hat: "Das Klagebegehren des Inhaltes, die beklagte Partei sei schuldig, 1. es ab sofort zu unterlassen, für das Zahnpflegeprodukt 'P*****' mit auf Heiltätigkeiten hinwe…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin vertreibt im Rahmen der E***** verschiedene kosmetische Mittel, darunter auch Zahnpflegeprodukte der Marken "M*****", "S*****" und "Z*****". Die Beklagte vertreibt ebenfalls kosmetische Erzeugnisse, insbesondere die Zahnpflegemittel "P*****" und "P***** extra". …
Rechtliche Beurteilung Die gegen dieses Urteil erhobene außerordentliche Revision der Beklagten ist zulässig, weil zur Frage der Haftung eines Händlers für Werbemaßnahmen seines ausländischen Lieferanten Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes fehlt; sie ist auch berechtigt. Nach § 18 Satz 1 UWG kann der Inhaber eines…