Spruch I. Die außerordentliche Revision wird, soweit sie sich gegen die Abweisung des Verbots richtet, Produkte mit Zeolith und/oder Bentonit als „vegan“, „laktosefrei“, „glutenfrei“ zu bewerben, zurückgewiesen. II. Im Übrigen wird der außerordentlichen Revision teilweise Folge gegeben. Die Urteile der V…
Text Entscheidungsgründe: Der klagende Verein bezweckt unter anderem die Wahrung und Förderung der Interessen der in Österreich tätigen Unternehmen und die Bekämpfung aller Erscheinungsformen des unlauteren Wettbewerbs, insbesondere auch durch die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen nach § 14 UWG.…
Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision des Klägers, mit dem er sein gesamtes ursprüngliches Klagebegehren weiter verfolgt, ist – soweit sie sich auf das in erster Instanz rechtskräftig abgewiesene Begehren bezieht – nicht zulässig, im Übrigen aber zur Klärung der Rechtslage zulässig und auch teilweise berech…