Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass die Entscheidung nunmehr zu lauten hat: „Die beklagte Partei ist schuldig es zu unterlassen, ihren Gästen das Rauchen von Tabak in ihrem Bestandgegenstand am Standort *****, zu gestatten. Die beklagte Partei…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin betreibt im Einkaufszentrum Nord in G***** ein Café und eine Bäckerei. Sie gestattet ihren Kunden seit Februar 2009 in ihrem Gastronomiebereich das Rauchen nicht mehr und erleidet dadurch Umsatzeinbußen. Die Beklagte betreibt im genannten Einkaufszentrum ein Restaur…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil Rechtsprechung zur Frage fehlt, unter welchen Umständen eine im Sicherungsverfahren als vertretbar beurteilte Rechtsauffassung des Beklagten in der Folge dadurch unvertretbar wird, dass die strittige Auslegungsfrage erstmals von einem Höchstgericht beantwortet worden …