Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der Beschluss des Rekursgerichts wird dahingehend abgeändert, dass der Beschluss des Erstgerichts wiederhergestellt wird. Ein Kostenzuspruch findet nicht statt.…
Text Begründung: Mit rechtskräftigem Beschluss des Erstgerichts vom 23. 4. 2008, ON S-9, wurde der Mutter der am 17. 8. 1991 geborenen Mareike F*****, Cornelia Maria F*****, die Obsorge entzogen und ausgesprochen, dass die Obsorge in Hinkunft allein vom Vater Jürgen F***** ausgeübt werde. Am 4. 7. 2008 b…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig und im Sinne der Wiederherstellung des erstinstanzlichen Beschlusses berechtigt. Entgegen der Ansicht des Rekursgerichts und des Revisionsrekurswerbers ist aufgrund des dargestellten Vorbringens der Mutter nicht zweifelhaft, dass sie in Vertretung ihrer Tochter Unter…