JudikaturJustizRS0078535

RS0078535 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Dezember 2023

Von einem Blickfang wird gesprochen, wenn in einer Gesamtankündigung einzelne Angaben im Vergleich zu den sonstigen Angaben besonders herausgestellt sind; sie dürfen für sich allein genommen nicht zur Irreführung oder - bei einem nach § 9 UWG zu beurteilenden Gebrauch zweier Zeichen - nicht zur Verwechslung geeignet sein. "TÜV"

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