JudikaturJustizRS0078308

RS0078308 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Oktober 2018

Eine objektiver Nachprüfung entzogene, mit Schlagworten operierende - und deshalb dem Wahrheitsbeweis entzogene - Pauschalabwertung eines Konkurrenten, die den Boden einer sachlichen Aufklärung des Publikums verlässt, verstößt deshalb gegen § 1 UWG.

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