Spruch Der Revision wird, soweit sie sich gegen den Ausspruch des Berufungsgerichts über den Unterlassungsan- spruch richtet, nicht Folge gegeben und das angefochtene Urteil in diesem Umfang als Teilurteil bestätigt. Hingegen wird der Revision, soweit sie sich gegen die Entscheidung über das Widerrufsbeg…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin erzeugt ua Bäder zur Herstellung von Zahnersatzteilen auf galvanischem Weg, die zum überwiegenden Teil in W*****-Geräten, aber auch in Geräten der Firma G***** verarbeitet werden. Daneben erbringt sie - im Zusammenhang mit dieser Technik - Dienstleistungen, so auc…
Rechtliche Beurteilung Die gegen die Bestätigung der Entscheidung über das Unterlassungs- und Widerrufsbegehren von der Beklagten erhobene außerordentliche Revision ist zulässig, weil eine ausreichende Rechtsprechung darüber fehlt, in welcher Weise das Widerrufsbegehren zu individualisieren ist, wenn ein überschaubarer P…