Spruch Der Revisionsrekurs wird gemäß §§ 78, 402 EO iVm § 526 Abs 2 Satz 1 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO zurückgewiesen. Der Kläger ist schuldig, der Beklagten die mit 749,70 EUR bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung (darin 124,95 EUR USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: § 31 Abs 2 Z 12 ASVG unterscheidet für die Erstattungsfähigkeit von Medikamentenkosten zwischen einem „roten", einem „gelben" und einem „grünen" Bereich. In Klammer werden bei diesen Begriffen die Formulierungen „red box", „yellow box" und „green box" angeführt. Der Kläger schuf zur Kenn…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist nicht zulässig. Die Beklagte hat nicht das Logo als Ganzes, sondern nur einen Teil davon übernommen. Die Frage, ob dieser Teil eigenständige Werkqualität hat und aus diesem Grund urheberrechtlich geschützt ist (RIS-Justiz RS0076935), hängt von den Umständen des Einzelfalls ab…