Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben . Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben und in der Sache selbst dahin zu Recht erkannt, dass das Ersturteil wie folgt zu lauten hat: „Das Klagebegehren, a) die Beklagte sei schuldig, es zu unterlassen, Skulpturen herzustellen, zu vervielfältigen oder zu vertreiben…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Projekt- und Performancekünstlerin. Sie hat an den Kunstakademien von Venedig und Wien studiert und ihre Werke in zahlreichen Ausstellungen vorgestellt. 1993 wurde sie eingeladen, an der Ausstellung des Rheinischen Landesmuseums Bonn mit dem Thema „Der Schuh als…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist zulässig, weil das Berufungsgericht von höchstgerichtlicher Rechtsprechung zum Werkbegriff abgewichen ist; das Rechtsmittel ist berechtigt im Sinn einer Abweisung des Klagebegehrens. Die Beklagte macht geltend, der Schokoladeschuh der Klägerin sei keine eigentümliche geistige Schöpfun…