Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die vorinstanzlichen Urteile werden derart abgeändert, daß der Antrag der Klägerin, das Alleinverschulden des Beklagten an der Scheidung der Ehe der Streitteile auszusprechen, abgewiesen wird. Der Beklagte hat der Klägerin die mit S 12.540,98 bestimmten Prozeßkosten …
Text Entscheidungsgründe: Die Streitteile haben am 15. Dezember 1973 vor dem Standesamt Wien-Penzing die Ehe geschlossen. Sie sind beide Staatsbürger der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien. Die Klägerin wurde in der Teilrepublik Bosnien-Herzegowina geboren, der Beklagte in der Teilrepublik…
Rechtliche Beurteilung Der Revision kommt im Ergebnis Berechtigung zu. Daß im Sinne der vom Berufungsgericht zitierten und oben inhaltlich wiedergebenen Bestimmungen des § 20 Abs. 1, § 18 Abs. 1 Z 1, § 9 Abs. 1 und § 5 Abs. 3 IPRG bei der Entscheidung des vorliegenden Scheidungsstreites jugoslawisches Recht, und zwar auch…