JudikaturJustizRS0076752

RS0076752 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Juni 2014

Es ist zulässig, die Innehaltung auch ohne Rekurs aufgrund eines beachtlichen Unterhaltsherabsetzungsantrages und auch bei amtswegigem Auftreten begründeter Bedenken gegen eine weitere Auszahlung des Unterhaltsvorschusses in bisheriger Höhe anzuordnen.

Entscheidungen
8