Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird, soweit er die Innehaltung mit der Auszahlung der Unterhaltsvorschüsse von jeweils 200 EUR zum Gegenstand hat, dahin abgeändert, dass die Beschlüsse des Erstgerichts in diesem Umfang wiederhergestellt werden, sodass unter Bedach…
Text Begründung: Mit Beschluss des Erstgerichts vom 20. 4. 2009 wurde der Vater verpflichtet, seinen Söhnen ab 29. 12. 2008 einstweiligen Unterhalt in Höhe von jeweils 480 EUR zu zahlen. Das Erstgericht gewährte mit Beschlüssen vom 26. 11. 2009 den Minderjährigen Unterhaltsvorschüsse gemäß §§ 3, 4 Z 1 UV…
Rechtliche Beurteilung Der nur von den Kindern beantwortete Revisionsrekurs des Vaters, der eine Wiederherstellung des Beschlusses des Erstgerichts anstrebt, ist zulässig und auch berechtigt. Das UVG wurde durch das FamRÄG 2009, BGBl I 2009/75, novelliert. Die geänderte Fassung ist im Wesentlichen am 1. 1. 2010 in Kraft g…