Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 2.197,80 EUR bestimmten Kosten (darin 366,30 EUR USt) der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: [1] Die klagende Partei ist ein Parlamentsklub im National- und Bundesrat. Die beklagte Partei ist ein nach dem Vereinsgesetz gegründeter Verein. [2] Ein Fotograf erstellte im Auftrag der klagenden Partei das nachfolgende Bild, wobei im Vordergrund ein von ihm aufgenommenes …
Rechtliche Beurteilung [14] Die Revision ist zulässig, weil das Berufungsgericht von der Rechtsprechung zu § 5 Abs 2 UrhG abgewichen ist; sie ist aber nicht berechtigt. [15] 1. Der Kläger argumentiert unter Hinweis auf die Entscheidung des EuGH C 476/17 , Pelham GmbH ua/Hütter ua , dass die Bestimmung des § 5 Abs 2 U…