JudikaturJustizRS0076452

RS0076452 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Mai 2022

Eine selbständige Neuschöpfung im Sinne des § 5 Abs 2 UrhG, bei welcher das benutzte Werk völlig in den Hintergrund tritt, ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die Übereinstimmung mit dem benützten Werk nur im Thema, der Idee, dem Stoff oder der Problemstellung besteht.

Entscheidungen
8