JudikaturJustizRS0075587

RS0075587 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. April 2022

Den Liegenschaftseigentümer trifft nach § 93 Abs 1 StVO eine Streupflicht für den ganzen Gehsteig auch dann, wenn nur die straßenabgewandte Gehsteigbegrenzung nicht mehr als drei Meter entfernt ist.

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