Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens bleibt der Endentscheidung vorbehalten.…
Text Entscheidungsgründe: Die Beklagten erwarben 1984 das Grundstück EZ 682 Grundbuch 57116 L***** Bezirksgericht S***** und errichteten darauf das Haus P***** Nr 110. Die Klägerin und ihr inzwischen verstorbener und ursprünglich in diesem Verfahren als Erstkläger auftretender Gatte waren bzw sind deut…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil der Oberste Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung (SZ 60/6; 6 Ob 503/94) die Ansicht vertritt, daß bei Rückabwicklung synallagmatischer Verträge aufgrund subjektiver Äquivalenz anzunehmen ist, daß sich die Früchte gegenseitig aufheben und daher nicht zu vergüten si…