JudikaturJustizRS0074692

RS0074692 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Mai 1994

Die Bestimmungen der §§ 286 Abs 2 und 296 Abs 3 StPO über die Teilnahme eines verhafteten Angeklagten am Gerichtstag vor dem OGH über die Nichtigkeitsbescherde und Berufung widersprechen nicht der MRK, insbesondere nicht ihrem Art 6, und sind daher auch durch die Bestimmungen des BVG vom 04.03.1964, BGBl 1964/59, nicht abgeändert worden.

Entscheidungen
9