Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 14.546,55 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Der am 29.Juni 1953 geborene Kläger, ein Staatsangehöriger der Bundesrepublik Deutschland, wurde am 30.Jänner 1974, 16,15 Uhr, in Graz in Polizeihaft genommen. Mit Beschluß des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 2.Februar 1974, 15 Vr 55/74, wurde über den Kläger gemäß §§ 1…
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Klägers ist nicht berechtigt. Nach § 6 Abs 2 StEG hat das Gericht, das eine Person freispricht oder sonst außer Verfolgung setzt oder milder verurteilt, von Amts wegen oder auf Antrag des Angehaltenen oder Verurteilten oder des Staatsanwaltes durch Beschluß festzustellen, ob die im …