Spruch 1.) Die Revision wird insoweit, als sie sich gegen den Zuspruch eines Teilbetrages von 6.000 S sA richtet, zurückgewiesen. 2.) Im übrigen wird der Revision nicht Folge gegeben. Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei die mit 11.557,26 S bestimmten Kosten des R…
Text Entscheidungsgründe: Am 16.7.1984 ereignete sich gegen 17.40 Uhr im Ortsgebiet von Wels auf der Kreuzung der Hans-Sachs-Straße mit dem Steiningerweg ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger mit dem von Gerhard T*** gehaltenen Moped KTM Hobby (O 76.607) und der Erstbeklagte mit seinem bei der Zweitbekl…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist insoweit, als sie sich gegen den Zuspruch von 6.000 S sA richtet, gemäß § 502 Abs 2 Z 2 ZPO unzulässig, weil gleichartige Forderungen verschiedener Gläubiger - so wie hier - aus demselben Unfallsereignis, die durch Zession auf den Kläger übergingen, nicht zusammenzurechnen sind (vgl…