JudikaturJustizRS0074402

RS0074402 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Oktober 2022

Wurde die Ablehnung des Richters in erster Instanz zurückgewiesen und dieser Beschluss vom Rekursgericht bestätigt, so ist gegen dessen Entscheidung ein Rechtsmittel nicht mehr zulässig; dies gilt auch für das Verfahren außer Streitsachen.

Entscheidungen
106