Spruch Dem Rekurs wird stattgegeben. Der angefochtene Beschluß wird im Umfang der Anfechtung, nämlich hinsichtlich der Zurückweisung der Berufung, soweit sie sich gegen die Unterhaltsverpflichtung von S 3.600,-- monatlich ab rechtskräftiger Beendigung des Verfahrens wendet sowie in den Verfahrenskostenau…
Text Begründung: Die Klägerin begehrte, gestützt auf Scheidungsgründe nach § 49 EheG, die Scheidung der Ehe aus dem Alleinverschulden des Beklagten und die Verpflichtung des Beklagten zu monatlichen Unterhaltszahlungen von S 4.000,--. Der Beklagte sprach sich nicht gegen die Scheidung aus, stellte abe…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist zulässig und mit seinem hilfsweise gestellten Antrag auch berechtigt. Die Zurückweisung einer Berufung ohne Sachentscheidung aus formellen Gründen ist anfechtbar (§ 519 Abs.1 Z 1 ZPO). Das Verfahren über den Rekurs ist einseitig (Kodek in Rechberger ZPO Rz 3 zu § 519; 7 Ob 607, 608/…