JudikaturJustizRS0074271

RS0074271 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. November 2008

Das Gericht hat sämtliche zu verbessernden Mängel anzuführen. Wenn beim ersten Verbesserungsverfahren ein Mangel übersehen wird, ist ein weiterer Verbesserungsauftrag zu erteilen.

Entscheidungen
5