JudikaturJustizRS0074230

RS0074230 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. April 2021

Der Missachtung der Bindungswirkung einer materiell rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilung ist ebenfalls das Gewicht eines von Amts wegen wahrzunehmenden Nichtigkeitsgrundes beizumessen.

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