RS0073522 – OGH Rechtssatz
RS0073522 – OGH Rechtssatz
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Im Hinblick auf § 3 StVO darf auch ein aus einem Grundstück auf die Straße ausfahrender Kraftfahrzeuglenker darauf vertrauen, daß der für ihn uneinsehbare Gehsteigbereich nicht etwa von einem - noch nicht wahrnehmbaren - Radfahrer (§§ 8 Abs 4, 68 Abs 1 StVO zuwider) regelwidrig befahren wird.