JudikaturJustizRS0073423

RS0073423 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. Juli 2015

Ein Vorrangberechtigter, der ein wartepflichtiges Fahrzeug wahrnimmt, das sich der Kreuzung mit einer Geschwindigkeit von nur zehn bis zwanzig km/h nähert, darf darauf vertrauen, dass ihm dessen Lenker den Vorrang einräumen wird (so schon 2 Ob 64/67).

Entscheidungen
8