RS0070835 – OGH Rechtssatz
RS0070835 – OGH Rechtssatz
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Unanwendbarkeit der Bestimmungen des Strafgesetzes über die Verjährung auf Ordnungswidrigkeiten und Disziplinarvergehen. Verspätete Vorlage eines von einem Notar verwahrten Privattestamentes an das Verlassenschaftsgericht.