JudikaturJustizRS0066845

RS0066845 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Mai 2015

Die Eintragung einer Marke im Markenregister begründet für die Zivilgerichte keine rechtliche Bindung, aber eine Bescheinigung beziehungsweise einen prima - facie - Beweis dafür, dass die tatsächlichen Eintragungsvoraussetzungen im Prioritätszeitpunkt gegeben waren.

Entscheidungen
40