JudikaturJustizRS0066749

RS0066749 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Dezember 2022

Schutzunfähige oder schwache Teile tragen im allgemeinen, wenn überhaupt, so nur wenig zum Gesamteindruck des Zeichens bei; schon relativ geringe Abweichungen in den restlichen Bestandteilen reichen infolgedessen in der Regel aus, um die Gefahr von Verwechslungen zu beseitigen.

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