JudikaturJustizRS0065540

RS0065540 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. September 2003

Der mit der KFGNov 1971 eingefügte § 59 Abs 5 KFG sollte § 1 Abs 1 KFG nicht aufheben, sondern den Schutz der gesetzlichen Pflichtversicherung unter bestimmten Voraussetzungen auch auf Schadensereignisse auf Straßen ohne öffentlichen Verkehr ausdehnen.

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3