Spruch Es ist nicht Sache des Konkursgerichtes zu beurteilen, welcher Rang einer Forderung zukommt; es hat vielmehr der Gläubiger einen bestimmten Rang, der sodann zu prüfen ist, geltend zu machen Die Bestätigung des Zwangsausgleiches ist eine gerichtliche Entscheidung, die den Gemeinschuldner berechtigt,…
Text Die Klägerin war seit 1947 bei der Firma A und seit 15. 6. 1967 bei der Firma A GmbH, die die Firma A mit diesem Tag gekauft hatte, beschäftigt und hatte zuletzt Kunden in W und Umgebung zu betreuen. Sie bekam einen normalen Gehalt und hatte darüber hinaus Anspruch auf Spesenersatz. Ihr Dienstverhäl…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Bei der rechtlichen Beurteilung des Sachverhaltes ist davon auszugehen, daß die Forderungen der Klägerin, die sie im Ausgleichsverfahren als bevorrechtet iS des § 23 Z 3 und 4 AO in der Höhe von S 38.432.90 angemeldet hatte, im Anschlußkonkursverfahren Forderungen erst…