Spruch Durch Konkurseröffnung über das Vermögen des Hauptschuldners wird dem Bürgen gegenüber die Schuldfälligkeit nicht geändert Entscheidung vom 5. Juli 1966, 8 Ob 135/66 I. Instanz: Kreisgericht Wiener Neustadt; II. Instanz: Oberlandesgericht Wien…
Text Der Beklagte hat gegenüber der Klägerin für die durch die Liquidierung der OHG. S. Co., auf den Liquidationskonten 22/414 bzw. 22/414-1 verbleibenden Schulden bis zu einem Betrage von 425.000 S die Ausfallsbürgschaft unter der Bedingung übernommen, daß die klagende Partei den Beklagten aus der bere…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Zutreffend weist das Berufungsgericht darauf hin, daß sich § 14 (2) KO. nicht auf das Rechtsverhältnis des Bürgen bezieht. Es wäre daher Sache der klagenden Partei gewesen, bereits in ihrer Klage darzutun, mit welchem Betrage die Fälligkeit der Klagsforderung gemäß den zwischen …