Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 21.375,-- bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin S 3.562,50 USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin betreibt in L*****, einen "Slender You Figure Salon". Bei "Slender You" handelt es sich um ein Konzept zur Förderung der Beweglichkeit und der Körperstraffung, das motorbetriebene Übungstische für Heilgymnastik, mechanische Lymphdrainagegeräte, aufblasbare Kunstle…
Rechtliche Beurteilung Die gegen dieses Urteil erhobene außerordentliche Revision der Klägerin ist zwar zulässig, aber nicht berechtigt. Zutreffend verweist die Klägerin darauf, daß sich das Berufungsgericht nicht - zumindest nicht ausreichend - mit der Frage befaßt hat, ob der von der Klägerin geltend gemachte Unterlas…