JudikaturJustizRS0061851

RS0061851 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. September 2011

Bei Prüfung, ob sich eine neu in das Handelsregister einzutragende Firma von einer bereits eingetragenen deutlich unterscheidet, kommt es darauf an, wie die Firma im alltäglichen Geschäftsleben gebraucht zu werden pflegt. Bei Sachfirmen und Firmen desselben Geschäftszweiges ist ein strengerer Maßstab anzulegen. Die Firma "Intra Trade Handelsgesellschaft mbH" unterscheidet sich von der Firma "Intertrade Warenverkehrsgesellschaft mbH" nicht deutlich.

Entscheidungen
7