JudikaturJustizRS0061089

RS0061089 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. April 2024

Sofortige Zurückweisung einer ausschließlich im Zusammenhang mit dem Vollzug einer rechtskräftig verhängten Freiheitsstrafe erhobenen Grundrechtsbeschwerde ohne Verbesserungsverfahren.

Entscheidungen
52