JudikaturJustizRS0061047

RS0061047 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Mai 2015

Umstände, die nicht in den Schutzbereich des Grundrechts auf persönliche Freiheit fallen (hier: Verweigerung von Aktenkopien bzw Öffnung von Verteidigerpost) können mit Grundrechtsbeschwerde nicht bekämpft werden.

Entscheidungen
3